Der Ketzerprozes gegen Graf
Heinrich III. von Sayn
(25. Juli 1233)
von Hermann Müller
†
Mitglied der Gesellschaft für Geschichte
und Heimatkunde von Bendorf und Umgebung e.V.
Ein historisches Ereignis aus unserer Heimat soll hier
geschildert werden, das damals in einer Welt geschah, die heute kaum mehr
denkbar ist, und die daher mit ihrem eigenen Maß gemessen werden
muß. Denn es handelt sich um einen Ketzerprozess, dem sich ein
mächtiger Regent zu unterwerfen hatte, und durch den er um ein Haar auf
dem Scheiterhaufen geendet hätte. Der weite Bereich der seelischen
Bedrängnis und der religiösen Ängstigung in dem die Menschen, ob
hoch oder niedrig, im Mittelalter befangen waren, ist für den modernen
Bürger unserer Zeit nicht mehr begreifbar; es sei denn, er
berücksichtigt mehr und mehr den politischen, kirchlichen und kulturellen
Hintergrund der Ketzer- und Hexenverfolgungen.
Schon bei den Römern stößt man auf Hexenwahn. Der
Geschichtsschreiber Tacitus berichtet von Verbannungsstrafen gegen Hexer und
Magier und von Todesstrafen bei Irrlehrern gegen die damalige Staatsreligion.
Das frühe Christentum lehnte alles sogenannte Teufelswerk wie
Dämonenglauben, Tierverwandlungen, Bösen-Blick, Zauber- und
diesbezügliche kultische Handlungen, die noch aus dem Heidnischen
stammten, die aber dann in Irrlehren (Häresien) und somit Ketzereien
ausarteten, konsequent ab. Dabei ging man zunächst weniger mit Härte
als mit Überzeugungsstreben vor, wie der römische Philosoph
Tertullian, der 150 Jahre nach Christus lebte, bezeugt: .."Es heißt
nicht, unter Zwang die Religion befolgen, freiwillig soll sie angenommen und
mit dem Herzen ausgeübt werden". Und hundert Jahre nach ihm meint der hl.
Athanasius, der berühmte Patriarch von Alexandrien, ,,nicht mit dem
Schwert und nicht mit Hilfe von Soldaten predigt man die Wahrheit, sondern mit
Klugheit und Überzeugung".. Es ist ferner das Schreiben des hl. Hilarius,
des Bischofs von Portiers, an Kaiser Konstantinus bekannt: "Wenn man im Dienste
des wahren Glaubens Gewalt anwenden wollte, so würden ich und meine
Brüder im Episkopat Galliens dies ablehnen, denn Gott will kein
erzwungenes Glaubensbekenntnis".
Im weiteren Verlauf der Zeit verhielt sich die Kirche skeptisch
warnend gegen das Treiben der sogenannten Ketzer und war bemüht, in festen
Anordnungen, wie z.B. dem "Canon Episcopi", der auf eine Synode aus der
Karolingerzeit zurückgeht, Grundfragen für Strafmaßnahmen gegen
die stärker aufwuchernden Unsitten zu schaffen. Denn die Frömmigkeit
der frühen Kirche ließ in der wachsenden Bevölkerung immer mehr
nach, worüber eine Heilige aus dem Mittelrheingebiet, Hildegard von
Bingen, in ihren Schriften voll großartiger Geschichtsvision schreibt.
Ihr Lebensbericht beginnt: "Im Jahre 1100 fing die Lehre der Apostel und das
Feuer des Glaubens zu erkalten an, und um diese Zeit bin ich geboren...". Ein
Zeitgenosse von ihr, der Religionsphilosoph Abälard, beklagt sich
über die "tausend Häresien", die aufkeimten, und gegen die auch sein
großer Rivale, der hl. Bernhard von Clairvaux, vergeblich ankämpfte.
Nämlich durch die Kreuzzüge wurde den Menschen der Blick
geweitet. Im Orient lernten sie andere Religionen, liberalere Kulturen und
Lebenssitten kennen, gerieten dabei in Widersprüche zu den
Glaubenssätzen ihrer Kirche, der sie nicht mehr blind gehorchen wollten.
Vielmehr begannen sie, Gruppen zu bilden, eigene religiöse Ansichten zu
entwickeln, die leicht im Übel der Verweltlichung endeten.
Schließlich erließ auch die Staatsmacht Gesetze gegen
das Ketzerunwesen, als sich zu Beginn des 13. Jahrhunderts Glaubensabfall zu
Sektenbildungen und auch zu hemmungslosen Lebensauffassungen, in denen
Pflichtbindungen in Ehe, Familie und Ämtern in Frage gestellt wurden,
häuften.
Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen befürchtete, daß
aus diesem mit dem Ketzertum wachsenden Autoritätsschwund letztlich die
gesamte Staatsregierung gefährdet werde. So erließ er im Jahre 1224
eine Konstitution gegen die Irrlehrer, die Gesetzeskraft in seinem weiten
Riesenreich erlangte, das sich von Sizilien bis. Dänemark erstreckte.
Hierin war festgelegt: "Sämtliche Ketzer beiderlei Geschlechts werden zu
ewigen Infamie verurteilt, sie sollen friedlos sein und der Acht verfallen.
Überführte Irrlehrer sind zum Ausreißen der Zunge oder bei
schweren Fällen zum Feuertod verurteilt"
Hier tritt die schlimme Wende ein, wo nicht mehr durch
Überzeugung, sondern nur noch durch Grausamkeit gegen Ketzer vorgegangen
wird. In Deutschland, dem des Kaisers ältester Sohn als König
Heinrich VII. vorstand, verhielten sich die Landesfürsten zunächst
abwartend und sehr zurückhaltend. Sie fanden des Kaisers Vorgehen zu hart,
obwohl sie schon über die unglaublichen Strafmaßnahmen der
staufischen Herrscher in Italien unterrichtet waren. Gewiß waren die
Staufer hervorragende Kaiser, Staatsmänner mit Weitblick und Energie, aber
die Chronisten jener Zeit berichten immer wieder über die maßlos
grausamen Bestrafungen wie Verbrennen, Pfählen, Abhäuten und
Verstümmeln. die sie bei den geringsten Vergehen anordneten.
Die deutschen Landesfürsten wurden noch durch Papst Innozenz
III. bestärkt, der auf einem Konzil (IV.Laterankonzil) ein "einzig
erlaubtes Untersuchungs- und Strafverfahren gegen Ketzer" ausarbeiten
ließ, und zwar nach den alten frühkirchlichen Bestimmungen. Hierin
hieß es: "....das Zusammenhalten der Ketzer muß durch ständige
Belehrung gelöst werden, denn der Herr will nicht den Tod des Ketzers,
sondern dessen Bekehrung." Zeigte sich der Irrlehrer jedoch unbußfertig,
ja starrsinnig, so mußte er nach strenger Vorschrift dreimal durch
Belehrungen zur Umkehr bewegt werden. Dabei sollte zwischen jeder vergeblichen
Belehrung eine Pause von mehreren Tagen zur Besinnung liegen. Verharrte der
Ketzer auch nach der dritten Belehrung und der dann folgenden Ermahnung in
reueloser Verstocktheit, dann erst sollte der Ausschluß aus der
Kirchengemeinschaft erfolgen, worauf das weltliche Gericht das Todesurteil
fällte.
Weiter wurde von diesem Papst Innozenz III., der ein
hervorragender Jurist war, festgelegt - daß dem Angeklagten die Punkte
mitzuteilen sind, wegen denen er angeklagt wurde, damit er sich auch
verteidigen könne und nicht bloß das von anderen Bezeugte sollte
gelten. Vor allem sollten ihm die Namen der Zeugen genannt werden, damit er
gleich wußte, wer ihn anzeigte, um von vornherein Verleumdung und
falsches Zeugnis auszuschließen.
Wäre man bei diesen Grundsätzen in der
Ketzerbekämpfung geblieben, hätte sich eine erträgliche
Situation für alle Beteiligten ergeben. Aber es hing jeweils von Menschen
ab, den man zuviel Macht damit eingeräumt halte. Obwohl die Bischöfe
als Inquisitoren allein in ihren Diözesen fungieren sollten, beriefen sie
mit der Zeit Personen zu diesem überaus schwierigen Amt, die sich mehr und
mehr ihrer Aufgabe nicht gewachsen erwiesen. Schließlich, als sich das
Zusammenrotten von Ketzern besonders im Rheinland häufte, wandten sich der
Erzbischof Heinrich von Köln und der Erzbischof Siegfried von Mainz an
Innozenz III. um Sendung eines päpstlichen Legaten, der in Deutschland als
Kreuzprediger mit allen Vollmachten gegen die Ketzer vorgehen sollte. Und in
Rom bot sich bald ein Mann hierzu an, der wie ein Verhängnis über die
deutschen Lande kommen sollte: Konrad von Marburg. Ihm wurde als Kreuzprediger
der Auftrag erteilt, dem Ketzertum nördlich der Alpen mit aller Macht
entgegenzutreten.
Über die Herkunft Konrads, der zum gefährlichsten Gegner
Graf Heinrichs III. von Sayn werden sollte, schwebt ein Dunkel. Sein
Geburtsjahr ist unbekannt, es fiel in die zweite Hälfte des 12.
Jahrhunderts. Aus dem Beinamen kann man schließen, daß er in
Marburg oder in der Nähe geboren war, vielleicht aus begütertem
Geschlecht. Denn er konnte Studien an verschiedenen Hochschulen absolvieren,
nach denen er Magister wurde. Ob er Ordensgeistlicher, Dominikaner, die vor
allen der Inquisition dienten, oder Franziskaner oder gar Weltgeistlicher
gewesen ist, alles dies ist nicht mit Sicherheit geklärt.
Schon früh wirkte er im Kreuzzug gegen die Katharer, den
Irrlehrern in Südfrankreich, mit. 1212 war er laut Chronik bei einer
großen Ketzerverbrennung in Straßburg zugegen. Zunächst
übte Konrad von Marburg das Amt eines Visitators der Klöster und
Leutpriester in Deutschland aus, da auch bei den Klerikern manche
Übelstände sich ausgebreitet hatten. Weit entfernt von dem
Kleiderluxus reich bepfründeter hoher Geistlicher jener Zeit trat Konrad
im abgeschabten Habit auf und griff hart durch.
Am Hofe des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringer gewann er
bald großen Einfluß. Im gelang es, den Landgrafen zur Teilnahme am
V. Kreuzzug zu bewegen, in dem jener noch vor der Einschiffung in Italien an
einer Seuche starb. Der Gräfinwitwe, Elisabeth, deren Seelenführer er
seit Jahren schon war, wies er nun nur noch den Weg in Askese und Aufopferung
für die Siechen und Gebrechlichen in solch strenger Art, daß sie
bereits mit 24 Jahren an Entbehrung und Erschöpfung starb. Man kommt heute
bei der Beschreibung dieses harten und kantigen Mannes wohl am ehesten seiner
Persönlichkeit nahe, wenn man bei ihm eine geistige Verdusterung, wenn
nicht gar eine Geisteskrankheit vermutet, denn sein Fanatismus kannte mit der
Zeit keine Grenzen mehr.
Magister Konrad von Marburg nahm nachdem Tode der ehemaligen
Landgräfin Elisabeth von Thüringen nun stärker seinen
eigentlichen Auftrag von Rom wahr und predigte, sich gegen Westen wendend, bei
großem Zulauf - vor allem im Rheinland gegen die Ketzer. Von Köln
breitete er ein Netz von Kundschaftern aus, die ihm zutrugen, wo angeblich
Ketzer vorwiegend im Verborgenen ihre Wühlarbeit taten. Dorthin zog er
dann sogleich, ließ sich die Beschuldigten vorführen, eröffnete
die Prozesse mit Verhören, Bekehrungsversuchen, wieder Verhören und
mehrmalige Belehrungs- und Überzeugungs- bemühungen, bis der genauen
Prozeßvorschrift Genüge getan war. Erst dann. folgten Entlastung,
Verwarnung mit Scheren des Kopfhaares oder Ausstoßung und Übergabe
an die weltlichen Gerichte. Nur mühsam konnte er so vorwärtskommen,
denn die von Innozenz III. herausgegebenen Richtlinien zum kirchlichen
Strafrecht galten nach wie vor, obwohl jener Papst bereits 1216 gestorben war.
Sein Pontifikat hinterließ eine Kirche, die festgegründet als
stärkste Macht Europas galt, und die im 13. Jahrhundert zu einer solch
umfassenden Einheit gelangte, wie sie später nie wieder erreicht wurde.
Innozenz siegte hauptsächlich mit geistigen Mitteln: mit Intelligenz,
Autorität und tiefer Frömmigkeit. Während die Fürsten
seiner Zeit im Wohlleben schwelgten, lebte er asketisch und seiner Kirche als
Vorbild. In den 18 Jahren seines Pontifikates übergab jeder nachfolgende
Herrscher von Norwegen bis Sizilien seine Krone dem Papst und erhielt sie als
Lehen vom Stuhl Petri zurück. Auch der heranwachsende Friedrich II. von
Hohenstaufen weilte lange unter seiner Obhut, bevor er sich später zum
schärfsten Rivalen gegen die päpstliche Macht erhob. Auf Innozenz
III. folgte Papst Honorius III., ein gebildeter und stiller Mann, der nur
bestrebt war, die Ziele seine Vorgängers zu erfüllen und zu
vollenden. Er bestätigte den Auftrag für Konrad von Marburg als
Kreuzprediger gegen die Ketzer in Deutschland. Weiter gelang ihm eine
Übereinkunft mit dem Stauferkaiser, der eine Beteiligung am V. Kreuzzug
versprach, diese - aber immerwieder hinausschob.
Da starb 1227 Papst Honorius III., und ein schon älterer Mann
bestieg den Stuhl Petri - Gregor IX. Er war ein leicht cholerischer Papst mit
schnellen Entschlüssen, der sogleich die Auseinandersetzung wegen des
Kreuzzugversprechens mit Kaiser Friedrich II. suchte. Obwohl das in
Süditalien versammelte Kreuzheer unter dem Oberbefehl des Kaisers bereits
aufgebrochen war, wobei jedoch Friedrich wegen Krankheit vorzeitig
zurückkehrte, sprach Gregor den Bann gegen ihn aus. Doch kümmerte
sich der Kaiser wenig darum und schiffte sich nach der Genesung 1228 nach
Palästina ein. Hier gelang es ihm durch geschickte Diplomatie bei der
Ausnutzung eines Erbstreites zwischen den Sultanen mit dem Kreuzheer bis
Jerusalem vorzudringen und die Herausgabe der heiligen Stätten zu
erreichen. Als König von Jerusalem setzte er sich selbst die Krone aufs
Haupt. Erst dann kehrte er nach Italien zurück und nahm wieder den Kampf
gegen den Papst auf. In einem raschen Feldzug vertrieb er die päpstlichen
Truppen, die in Kalabrien eingefallen waren, aus seinem Gebiet und erzwang im
Frieden von San Germano von Gregor IX. die Aufhebung des Kirchenbannes.
Nun, da er freie Hand hatte, wollte der Kaiser schärfer gegen
die Ketzer in Deutschland vorgehen, von wo ihm diesbezügliche schlimme
Nachrichten gekommen waren.
Konrad von Marburg kamen die neuen Gesetze, die auch vom Papst
bestätigt wurden, äußerst gelegen, denn um wirksamer gegen die
Ketzerei kämpfen zu können, brauchte er sich an das übliche
Untersuchungs und Bekehrungsverfahren nicht mehr zu binden, sondern konnte nun
nach eigenem Gutdünken mit aller Vollmacht handeln. Auch gegen Hehler,
Beschützer und Verteidiger von Ketzern konnte er nach eigenem Ermessen
vorgehen, sogar gegebenenfalls mit Interdikt, d.h. mit Verbot aller kirchlichen
Amtshandlungen. Letzteres war vor allem gegen Geistliche gerichtet, die ihm
jegliche Unterstützung versagten und ihn ungern in ihre Gemeindebezirke
ließen. Weiter wurden in den neuen Bestimmungen Belohnungen und
Privilegien den heimlichen Helfern im Angeben, Fangen und Abstrafen der Ketzer
zugesagt.
Eine solche Machtfülle konnte bei einem so fanatischen Mann
wie Konrad nur gefährlich werden. Und so wurde einer fürchterlichen
Entwicklung Tür und Tor geöffnet. In seinem Verfolgungseifer war ihm
der Gerichtsverlauf zur dreimaligen Bekehrung der Ketzer viel zu lang und
unerträglich. Um die seiner Ansicht nach große und oft
zusammengerottete Menge der Ketzer besser bezwingen, d. h. bekehren oder
exkommunizieren zu können, machte er nun kurzen Prozeß. Von der
Annahme ausgehend, daß jeder angezeigte Häretiker schuldig, d.h. ein
Ketzer auch sei, bedurfte es seiner Ansicht nach keines weiteren
Zeugenverhöres und keiner weiteren Versuche zur Bekehrung. Gestand der
Angeklagte reuig sein Vergehen ein, so legte ihm der Magister eine meist
geringe Buße auf, bei stärkeren Vergehen, etwa in Gemeinschaften zur
Sektenbildung, ließ er den Reuigen die Haare abschneiden, warnte
eindringlich vor Rückfall und ließ sie frei. Leugnete hingegen ein
Angeklagter oder beharrte vielleicht noch auf seiner ketzerischen Haltung, dann
schloß er ihn sofort ohne Bekehrungsversuch aus der Kirchengemeinschaft
aus. Noch am selben Tage wurde dann das neue kaiserliche Edikt vollzogen, der
Überführte dem weltlichen Gericht zugewiesen, das ihn zum Feuertod zu
verurteilen hatte.
Schrecken und Verbitterung breiteten sich aus, zumal Konrad von
Marburg auf seinem verhängnisvollen Weg mit zwei Männern
zusammentraf, die Deutschland aus gleichem Grunde durchzogen wie er, mit dem
Dominikaner Tors (Dorso, Droso) und einem anderen Ketzerprediger namens
Johannes dem Einäugigen und Einhändigen.
Diese beiden waren früher selbst Ketzer gewesen und arbeiten
mit List und Verschlagenheit gegen ihre ehemaligen Mitverschworenen. Voll
Hochmut behaupteten sie, wie die Chronik berichtet, schon an der bloßen
Bewegung und an der Miene eines Menschen zu erkennen, ob er ein Ketzer sei.
Durch ihr dreistes Auftreten und das Beschuldigen oft hochgestellter
Persönlichkeiten zogen sie die Massen des urteilslosen Volkes an,
während sie mit Versprechungen der Zuteilung des herrenlos gewordenen
Gutes der Verurteilten beim hohen Klerus und weltlicher Obrigkeit niedere
Instinkte zur unrechten raschen Bereicherung zu wecken suchten.
Doch Konrad von Marburg lehnte dies ab, ihm ging es
ausschließlich um die Erhaltung der reinen Lehre mit allen ihm zu Gebote
stehenden Mitteln. So blieb er weiter allein in seinem Wirken, das sich mehr
und mehr am Mittelrhein bemerkbar machte. Denn darin unterschied er sich von
seinen Mitstreitern, daß er sich nicht scheute, auch Angehörigen des
Adels den Prozeß zu machen. Hierüber berichten sowohl die "Wormser
Annalen", als auch die genauen Schilderungen, die der Erzbischof von Mainz,
Siegfried III. von Eppstein, der als Erzkanzler des Reiches fungierte, an Papst
Gregor IX. nach Rom sandte. So sind wir heute genauestens auch über den
Ketzerprozess unterrichtet, den Konrad von Marburg einem damals mächtigen
Regenten, dem Grafen Heinrich III. von Sayn machte.
In den erwähnten "Annales Wormatiae" und in "Gesta Trevirorum
Mon. Germ." (Trierer Geschichtsaufzeichnungen) wird Graf Heinrich III. als
sittenstrenger Mann dargestellt, der seinen Glauben durch die Teilnahme am
Kreuzzug ins gelobte Land bewährt habe. Und in der Tat hatten wohl wenige
Landesfürsten seiner Zeit mehr für die Kirche geleistet, als gerade
das Sayner Grafengeschlecht.
Schon Graf Heinrich II. von Sayn hatte 1205 die im Brextal
errichtete Praemonstratenser- Abtei gestiftet, deren
Stiftungsurkunde Heinrich der Jüngere, der Sohn (= III.), anstelle seines
erkrankten Vaters im Beisein des päpstlichen Kardinallegaten Guido von
Praeneste unterschrieben hatte. Der Onkel Heinrich des Jüngeren, Bruno von
Sayn, hatte als Propst von Bonn die berühmte Armreliquie des Apostels
Simon den Praemonstratenser- Chorherren seinerzeit besorgt, ehe er Erzbischof
von Köln wurde. Es bestand schon früh eine gute Beziehung zwischen
den Sayner Grafen und dem hl. Stuhl, so auch beim Schlichten von
Grenzstreitigkeiten mit Abt Gerhard von Siegburg. Auf Empfehlung des Papstes
Honorius III. hatte 1218 Graf Heinrich III. von Sayn, Mechthilde, die Tochter
von Dietrich von Landsberg- (Meissen) Neuerburg (Wied), geheiratet, wodurch
eine langjährige Fehde zwischen beiden Häusern beendet wurde. Mit
Mechthilde zusammen gründete Graf Heinrich 1222 das Kloster Marienstatt
bei Hachenburg, dem Zisterzienser- Nonnenkloster Drolshagen überwiesen
beide die dortige Kirche und ließen 1230 in Neustadt,(Wied) eine
Pfarrkirche errichten. Ferner erbauten sie in Köln das Kloster Sion; und
nicht weit von Bonn gründeten sie die Deutschherren- Kommende Ramersdorf,
dessen prachtvolle Gebäulichkeiten heute - leider von hochgebauten
Autobahnen beeinträchtigt werden.
In der Kölner Chronik des Jahres 1233 (Chronica regia
Coloniensis ad - annum 1233) wird auch die große Erregung geschildert,
die das Auftreten des Kreuzpredigers Konrad von Marburg im Rheinland
verursachte: "Überall in Städten; Flecken
und Dörfern, in Burgen und Katen wurde das erbarmungslose
Gerichtsverfahren des schrecklichen Ketzermeisters zum Gespräch. Und wie
es in solchen Fällen nicht selten geschieht, wurde stark übertrieben
und die Zahl der wirklichen Verbrennungen auf dem Scheiterhaufen um das
Zehnfache gesteigert, um das Grauen so recht zu entfachen.. ,"
Da ja kirchliches und weltliches Strafrecht Ketzerei als durchaus
juristischen Tatbestand ansah, schaltete sich oft auch des Kaisers Landgericht
in Ketzerprozesse ein, wenn es sich bei den Beschuldigten um hochgestellte
Persönlichkeiten handelte. So auch bei der Anklage gegen den Regenten der
Grafschaft Sayn, eine der mächtigsten - landesfürstlichen
Herrschaften - am Rhein.
Auf Burg Sayn war man nicht wenig erstaunt, als eines Tages im
Frühjahr 1233 ein Gerichtsbote vom Landgericht Coblentz am unteren Tor
Einlaß begehrte. Schon von weitem her war der Mann als solcher zu
erkennen, denn sein roter Überrock mit der grünen Armbinde und die
engen, roten Beinkleider leuchteten schon beim Anstieg zur Burg hoch. Er trug
weder Schwert noch Dolch, sondern nur einen Stab in der rechten Hand. Eine
graue Haube, von der eine rote dicke Kordel mit Quaste am Rücken
hinabbaumelte, diente mit als Zeichen seiner Würde. Man ließ ihn
nicht lange warten und öffnete das kleine Tor neben dem Haupteingang, denn
er stand ja unter dem Schutz des Kaisers. Dann führte man ihn hinauf am
hohen Pallas entlang zum oberen Burgplatz, der sich im Schatten des
mächtigen Bergfrieds breitete. Graf Heinrich, durch die Unruhe
draußen aufmerksam gemacht, stand auf der breitgeschwungenen Treppe unter
dem gotischen Tor zum Pallas. - Seine große Gestalt wirkte noch
majestätischer, als der Bote sich tief verneigte und ihm dann eine
Pergamentrolle übergab. Die ruhigen Gesichtszüge des Grafen
verfinsterten sich jedoch, als er nach Aufbrechen des Siegels das Pergament
aufrollte und zu lesen begann. Die bereits zitierten "Wormser Annalen"
überliefern diese Begebenheit in Latein: "Inter quosdum comitum Henricum
de Seyna aggrederentur mirum fuit, quod comes ille, qui magnae crudelitatis
esse decebatur, literas citatorias sibi a rnagistro Conrado transmissas cum
aequan aequanimitate suscepit. .,, (frei und kurz sinngemäß
übersetzt: "Graf Heinrich von Sayn ist angeklagt bei
Ketzerzusammenkünften zugegen gewesen zu sein und schlimme Greulichkeiten
gesagt zu haben, worauf er von Magister Conrad vorgeladen wurde."
Während der Regent ungläubig das Pergament nochmals
überflog, hatte sich der Gerichtsbote, der auch Fronbote genannt wurde,
stillschweigend zurückgezogen, denn seine Aufgabe war ja erfüllt.
Rasch begab er sich zur unteren Burg und durch das kleine Tor hinab zum Ort, wo
man ihn neugierig umstellte und ausfragte. Wie ein Lauffeuer ging die Kunde von
der Beschuldigung des Landesherrn durch die engen Gassen bis hin zur
Praemonstratenser- Chorherren- Abtei. Und so war der Abt Ludolph nicht
sonderlich überrascht, als ein Bote von der Burg ihn zum Grafen bat.
Droben im Turmzimmer warf ihm voll verhaltenem Zorn Graf Heinrich
das Pergament auf den Tisch und hieß ihn zu lesen. Abt Ludolph las ruhig
und eingehend, ehe er fragend aufschaute und die hastigen Worte des Grafen
vernahm, wonach jener in letzter Zeit auf einer Burg im Taunus bei einem
Treffen seiner Standesgenossen im Laufe des Abends auch über Kirche und
Papst gesprochen habe. Nachdenklich nickte der Abt und gab schließlich zu
verstehen, daß der Graf die Angelegenheit nicht ernst genug zu nehmen
habe, denn er wisse ja auch genau, was diese Vorladung letztlich bedeute. Und
nach langem Grübeln meinte er aufseufzend, am besten erkläre er dem
Magister alles in gewisser Demut und könne auf Gnade hoffen, die auch
vielen anderen, darunter auch seinesgleichen, gewährt wurde. Er möge
nicht vergessen, welch eine Macht ihm entgegenstehe, vertreten von einem Manne,
der sie auch rücksichtslos gebrauche. Es sei schon klüger, hier einen
Ausgleich zu suchen.
Empört rief Heinrich aus, wenn alle diesem Magister zu Kreuze
kriechen, er werde dies nicht tun, und das Pergament vom Tisch fegend, meinte
er, dieser hinterhältigen Vorladung werde er keine Folge leisten !
Erst nach einer Weile, als der Graf sich beruhigt hatte,
erklärte ihm Abt Ludolph in bedächtigen Worten, daß Konrad als
päpstlicher Inquisitor durchaus gesetzlich das Recht zur Vorladung habe,
und weiter habe dann der Beschuldigte, auch nach den strengen Geboten des
Kaisers, zu erscheinen. Hier wäre Widerstand höchst gefährlich,
denn hinter Magister Konrad stehe eben die Reichsmacht. Im übrigen sei
Konrad von Marburg wohl ein strenger, ja erbarmungsloser Inquisitor, aber
dennoch gerecht, falls sein Verhör keinerlei Verschulden feststellen
würde. Graf Heinrich blickte ihn skeptisch an, und nach einer langen Pause
erklärte er sich bereit, zu Konrad zu reiten. Doch bat er Abt Ludolph, ihn
dorthin zu begleiten, da er als Kriegsmann im Umgang mit Rechts- und Schrift-
gelehrten wenig Erfahrung habe. Und der Abt sagte ihm seine volle
Unterstützung zu.
Graf Heinrich III. von Sayn, auch der Jüngere und später
der Große genannt, stand im besten Mannesalter von ungefähr 40
Jahren (das genaue Geburtsjahr ist urkundlich nicht feststellbar), als er paar
Tage später vor Magister Konrad erschien. Er stand auf der Höhe
seiner Macht und trat auch dementsprechend in Begleitung zahlreicher
gepanzerter Ritter, unter ihnen die weiße Gestalt des
Praemonstratenser-Abtes, vor das Tribunal. Ihn ergrimmte noch die
unwürdige Benennung seiner Freunde aus dem Taunus, und er war fest
entschlossen, dem Inquisitor die Stirn zu bieten. So trat er einem Mann
gegenüber, der ebenfalls auf der Höhe seiner Macht stand, und der,
wie die Trierer Geschichtsschreibung (Gesta Trevirorum, S. 318) berichtet:
"gestützt auf das Ansehen des Papstes niemand fürchtete und ihm ein
König oder Bischof so viel galt wie ein armer Laie!"
Im Vorraum einer Halle blieben die Ritter zurück, als Graf
Heinrich, hinter ihm Abt Ludolph, vor einen großen Tisch mit Kruzifix und
brennenden Kerzen traten, hinter dem der Inquisitor mit zwei Dominikaner
saß. Ehe jener; der in Schriftstücken blätterte, aufschaute,
ging Graf Heinrich schon zum Angriff über, indem er dem Magister laut die
Worte zuwarf: "Kein rechter Mann behauptet, was er nicht beweisen kann! Wo sind
die Zeugen für Eure Anschuldigungen?" Drohend und gebieterisch schaute er
sich um. Doch kalt und unbeeindruckt blickte ihn Konrad von Marburg an, ehe er
sich erhob und leise, aber mit Nachdruck darauf hinwies, daß er, Konrad,
hier im Auftrag des Papstes und des Kaisers stehe, und daß er alle
Vollmachten habe, das Verhör so zu führen, wie er es für richtig
halte. Schon wollte Graf Heinrich heftig entgegnen, als sich die schmale
Gestalt Abt Ludolphs vorschob und nach kurzer Vorstellung, daß er mit
Erlaubnis des Erzbischofs von Köln und seiner Ordensoberen als Burgkaplan
und Seelsorger des Grafen für dessen reinen Glauben zeuge, im Latein der
Gelehrten zu erklären versuchte, daß nach den Prozeßstatuten
des ehrwürdigen Papstes Innozenz III. und auch des jetzigen Gregor IX.
Anschuldiger und Zeugen zugegen sein müssen. Auch in lateinischer Sprache
belehrte ihn jedoch der Magister verärgert, daß die Fülle der
Anklagen ihn zwinge, keine langen Verhandlungen zu führen und daß er
nach den letzten Verordnungen des Kaisers von Ravenna ausdrücklich
ermächtigt sei, Ketzerprozesse rasch und ohne lange Zeugen- und
Beschuldigtenverhöre und auch Gegenüberstellungen
abzuschließen. Und in Deutsch fortfahrend und sich zum Grafen abrupt
wendend, fragte er ihn, ob er bei Zusammenkünften auf einer Burg im Taunus
verächtlich über die hl Mutter Kirche so gesprochen habe, daß
schließlich ketzerische Ansichten ohne Scham obsiegten.
Graf Heinrich nickte kurz und meinte mit leiser Ironie, was er
denn unter ketzerischen Ansichten überhaupt verstehe. Doch nun wurde auch
Konrad von Marburg laut, als er die ihm hintertragenen Behauptungen
aufzählte: Verhöhnung der Lehre Christi und der Kirche zum Fasten,
zum Kreuztragen, zum Selbstverleugnen, weiter Ablehnung der Hölle und des
Weiterlebens nach dem Tode, dagegen die Ansicht der Ketzer, vom Glauben ans
Jenseits zu weichen und damit vom Glauben an Gott
Erschrocken entgegnete ihm Graf Heinrich, wer denn diese
Ungeheuerlichkeiten gehört haben will? Er verlangte die Vorführung
der Zeugen, wie es das geltende Landrecht auch hier vorsähe. Konrad
verweigerte dies entschieden, da er die Zeugen später nicht schützen
könne, worauf der Graf erwiderte, daß ohne Zeugenbeweis die Anklage
überhaupt nicht zu führen sei. Und er blieb fest dabei.
Konrad von Marburg, diese harte Abwehr nicht gewohnt, erkannte, so
den Grafen nicht verurteilen zu können und um das Gesicht zu wahren,
verwarnte er Heinrich III. mit aller Schärfe, - ehe er sich mit finsterer
Miene umdrehte und den Raum verließ.
Graf Heinrich III. von Sayn hatte sich dem Inquisitor Konrad von
Marburg gegenüber behaupten und ungeschoren im wortwörtlichen Sinne
seine Heimreise, antreten können. Doch war ihm klar, daß der Kampf
erst begonnen hatte, wenn er auch zunächst seinen Kopf aus der Schlinge
wußte. Denn schon kurze Zeit später erfuhr er, daß seine
Freunde im Taunus ebenfalls vorgeladen wurden, darunter die Grafen Solms und
von Henneberg und auch eine Gräfin von Loos, die alle auf bloße
Denunziation hin sich schimpflicher Strafen hatten unterwerfen müssen.
Da sich nun die Inquisitortätigkeit Konrads stärker ins
Erzstift Mainz verlagerte und hier große Erregung verursachte, richtete
Erzbischof Siegfried III. von Eppstein ein Schreiben an Papst Gregor IX., darin
zu lesen war (Harzheim, Conc. Germ. III. S. 543): "Als Konrad von Marburg sich
in Bingen aufhielt, verhörte er eine Frau, die erst 20 Jahre alt war und
Adelheid (Alaidis) hieß. Dieselbe gab sich offen für eine Ketzerin
aus und erklärte, da schon ihr Mann wegen Häresie zu Grünburg
verbrannt wurde, wolle auch sie des Feuertodes sterben. Doch wenn man ihr
Glauben schenken wolle, werde sie die geheimen Ketzer und deren Hehler und
Gönner namhaft machen. Konrad glaubte ihr, verschonte sie und schickte sie
in ihren Geburtsort zurück, wo sie ihre Verwandten, Verschwägerten
und auch Bekannten denunzierte; um sie auf diese Weise zu enterben. Dabei
setzte sie sich bei diesen Hintertragungen mit einem gewissen Amfried als
Zeugen in Verbindung, was zur Folge hatte, daß viele Unschuldige teils
zum Feuertode, teils als reuige Sünder zum Scheren des Haares verurteilt
wurden."
Der Mainzer Erzbischof wußte sich keinen anderen Weg mehr,
als sich direkt nach Rom zu wenden, da Konrad seine ernsten Vorstellungen
mißachtete und weiter in rechtswidriger, unerhörter Weise gegen die
Ketzer vorging. Ihm fiel dies nicht leicht, denn er konnte schwer beim Papst
einen Mann verklagen, den er und andere seines Standes so sehr erbeten hatten.
Da kam ihm ein Umstand entgegen, den er kaum erwartet hatte. Denn der im
Rheinland hochgeachtete Graf Heinrich III. von Sayn, Schirmvogt des St.
Cassiusstiftes zu Bonn und Vogt des Kölner Domstiftes, bat ihn um
Einberufung eines sogenannten Sendgerichtes, für das auch eine Synode
tätig sein konnte. Hier endlich würde Klarheit geschaffen und Einhalt
geboten werden.
Der Graf war nämlich aufs Neue mit den unsinnigsten
Anschuldigungen, er sei wiederum durch ketzerische Reden und auch Handlungen
hervorgetreten, zum Inquisitionsgericht Konrads vorgeladen. Es hieß,
diese Behauptungen wären vor allem von den beiden Denunzianten Adelheid
und Amfried dem Magister hinterbracht worden. Die auf Pergament geschriebene
Aufforderung, sich bei Konrad diesmal in Bingen einzufinden, erreichte Graf
Heinrich auf seiner Stammburg in Sayn. Er reiste sofort mit gewappnetem Gefolge
zu dem Inquisitor, dem er ohne Umschweife darlegte, daß er nicht gekommen
sei, um der Vorladung Folge zu leisten, sondern nur um zu erklären,
daß er auf einem nach altem Recht und Herkommen urteilenden Gericht nach
wie vor bestehe.
Konrad entgegnete gelassen, außer seinem Gericht gäbe
es kein höheres, denn er stände ja hier im Auftrag des Papstes und
des Kaisers.
Dann fordere er eben ein Sendgericht, entgegnete unbeirrt Graf
Heinrich, ein Sendgericht, auch als Synodalgericht, das ihm, einem schuldlos
Angeklagten, auch die volle Möglichkeit einer Verteidigung mit Gegenzeugen
biete. Konrad, im Augenblick verblüfft, fragte schließlich, von wem
er denn die Berufung des Sendgerichts erwarte? - Und der Graf verwies auf den
Erzbischof von Mainz, in dessen Gebiet man ja stehe. Darauf meinte der
Magister, daß der Erzbischof schon die Befugnis habe, ein Synodalgericht
einzuberufen, doch möchte er jetzt schon klarstellen, daß dieses
Gericht nicht das Recht habe, seine päpstlichen und kaiserlichen
Vollmachten zu beschränken und sein Urteil zu entkräften. Er werde
dies als päpstlicher Legat, der die Anklage gegen ihn vertrete, der Synode
erklären, damit sie danach zu handeln und zu entscheiden habe.
Diese versteckte Drohung störte Graf Heinrich wenig, hatte er
doch hiermit erreicht, daß es für ihn eine Möglichkeit gab,
seine Unschuld zu beweisen und unter Umständen damit dem Treiben des
Inquisitors ein Ende zu setzen. Denn das sogenannte Sendgericht war ein altes
deutsches Gerichtsverfahren, zudem auch eine Einrichtung der kirchlichen
Rechtspflege, die bei allen möglichen Verbrechen und
Gesetzesübertretungen zuständig sein konnte. Wie beim weltlichen
Gerichtsverfahren hatte der Angeklagte die Pflicht und das Recht, sich von der
Beschuldigung zu reinigen, indem er selbst seine Unschuld beschwor und
mindestens acht Eideshelfer, unbescholtene Männer, als Zeugen vorstellen
mußte. Waren dabei die Entlastungszeugen in der Mehrzahl gegenüber
den Anklagezeugen, so mußte Freispruch erfolgen.
Erzbischof Siegfried setzte die Synode, zu der die ganze
Kirchenprovinz mit dem Klerus, den Suffraganbischöfen, sowie den
Erzbischöfen von Köln und Trier geladen waren, auf den 25. Juli 1233
im Dom zu Mainz fest. Auch zum Königshof nach Frankfurt ritt ein Bote mit
der Einladung an König Heinrich VII. von Hohenstaufen, wie auch die
übrigen Reichsfürsten und Vasallen nach Mainz gebeten wurden.
So strömten Menschenmassen aus allen Ständen Ende Juli
in die mit hohen Wehrmauern umschlossene Bischofsstadt Mainz, um sich zum
mächtigen, sechstürmigen Dom zu begeben. Es war schon ein ungeheures
Ereignis nicht nur für Rheinhessen, sondern für das gesamte Rheinland
und die angrenzenden Gebiete. Und vor dem alten Dom staute sich das Volk, das
ganz im Geiste seiner Zeit weniger das Ketzerverbrennen verurteilte, als
vielmehr die maßlose Willkür des gefürchteten Inquisitors dazu.
Für das Volk galten damals Ketzer und Irrlehrer als gemeine Verbrecher,
die mit dem Tode bestraft werden sollten; nur verlangte es beim Prozeß
hierzu mehr Gerechtigkeit, strikte Einhaltung der Gesetze nach der
herkömmlichen Rechtsprechung, sonst war jeder einzelne gefährdet. Und
so galt die Frage, ob der inzwischen gerühmte Graf Heinrich von Sayn vor
den Sendschöffen auch diese Gerechtigkeit finden, oder ob sich der
allgewaltige Magister Konrad von Marburg durchsetzen werde.
Das lange Schiff des Domes, darin einige Tausend Menschen stehen
konnten, war dicht besetzt. Und oben in dem weiten Halbrund des Chores, zu dem
mehrere Stufen emporführten, bot sich ein prachtvolles Bild der in Gold
und Edelsteinen verzierten und mit kostbaren Seiden gefertigten Gewänder
der geistlichen und weltlichen Fürsten, die zu beiden Seiten des
Hochaltars saßen, davor in prunkvollen Sesseln der Erzbischof Siegfried
III. von Mainz, zu seinen Seiten der Erzbischof von Trier, Dietrich II. von
Wied, und der Erzbischof von Köln, Heinrich I. von Müllenark. Auf der
Evangelienseite (damals noch links) thronte der deutsche König Heinrich
VII., des Kaisers Friedrich II. ältestes Sohn, ein noch junger Herrscher
von 24 Jahren. Ihm gegenüber auf der Epistelseite saß die hagere
Gestalt des päpstlichen Legaten, Magister Konrad von Marburg, in einer
langen schwarzen Mönchskutte, schlicht und ärmlich, so daß er
sich auffallend abhob von den ihn umgebenden Prachtgewändern.
Nach einer vom Bischof von Straßburg zelebrierten und von
den übrigen Bischöfen assistierten Messe begann die folgenschwere,
letztlich ganz Deutschland betreffende Gerichtsverhandlung.
Aus dem Halbkreis seiner Ritter am Fuße der Chortreppe trat
nun Graf Heinrich III. von Sayn vor. Und obwohl er unten stand, imponierte
schon seine außergewöhnlich große Gestalt. (Als der Trierer
Weihbischof Johann Nikolaus von Hontheim ausgangs des 18. Jahrhunderts die
Grabstätte Heinrich III. öffnen ließ, maß man eine
Körperlänge von 7 1/2 Fuß, das entsprach 2,25 Meter). - Ein
schmaler Stirnreif, das Zeichen seiner Würde, glänzte auf, als er
sich vor dem Erzbischof und dann vor dem König verneigte und
erwartungsvoll den Vorsitzenden anblickte, der mit knappen Worten die Synode
eröffnete: "Der wohledle Graf Heinrich von Sayn ist hier vor uns
erschienen, Recht zu heischen in einer Angelegenheit, die er uns zunächst
darlegen möge".
Graf Heinrich dankte zuerst allen Anwesenden, vor allem den
Reichsfürsten, gegen die er sich kurz verneigte, daß sie ihm die
Ehre erwiesen, zu seiner Gerichtssitzung gekommen zu sein. Dann schilderte er
mit erhobener Stimme die Beschuldigung des Inquisitors Konrad von Marburg,
indem er dessen Vorladung verlas und dabei auch die Stellen anführte, die
ihn anklagten, bei nächtlichen Zusammenkünften von Ketzern auf einem
froschartigen Dämon oder Krebs, den jene verehrten, geritten zu sein
("Quem affirmabant equitasse in cancro", Böhmer, Fontes II, S. 176).
Bewegung des Unmutes, ja des Zischens kam in die dicht
gedrängten Reihen im Kirchenschiff, die sich sogleich beruhigte, als Graf
Heinrich erklärte, obwohl er die Anklagen sinnlos fände, wolle er
dennoch den vorgeschriebenen Gerichtsgang einhalten. Den rechten Arm zum Schwur
hebend, rief er laut: "Beim heiligen, allwissenden Gott schwöre ich, keine
Ketzerei in welcher Form auch immer, getrieben zu haben", und sich umdrehend
fuhr er fort, "hier stehen als Zeugen meine Eideshelfer!"
In geschlossener Front traten die in der gesamten Breite des
Hauptschiffes hinter im stehenden Ritter vor und hoben aus ihren weiten
Umhängen die gepanzerte Rechte zum Schwur: ein Bild trotziger
Zusammengehörigkeit. - Die Fürsten und Prälaten zu beiden Seiten
des Hochalters, die als Schöffen berufen waren, und die bisher unbewegten
Gesichtes zugehört hatten, hoben erstaunt die Köpfe. Denn hier bahnte
sich etwas an, das den Rahmen eines Send- oder auch Synodalgerichtes sprengte.
Hier stand anscheinend nicht mehr ein einzelner vor Gericht, hier stellte sich
vielmehr ein ganzer Stand entschlossen der Entscheidung.
Doch der Vorsitzende, Erzbischof Siegfried von Mainz, versuchte
weiter, den üblichen Gerichtsgang einzuhalten, indem er Magister Konrad
von Marburg aufforderte, seine Zeugen, die Belastungszeugen gegen den Grafen
also, vorzustellen. Konrad, der bisher stumm dem Auftritt der Ritter zugesehen
hatte, stand ruhig auf und mit weiter Geste auf die in Wehr und Eisen
dastehenden Reihen deutend, erklärte er, daß vor der Rache der
Mächtigen sich seine Eideshelfer nicht zur Aussage bereitfänden.
(Wormer Annalen) Weiter meinte er, daß eine Beschuldigung rechtens und
keineswegs unsinnig sei. Graf Heinrich habe in nächtlichen
Zusammenkünften Krebs und Kröte geritten, denn hier sei nur das
Scheußliche dieser Handlungen bildlich zum Ausdruck gebracht worden, und
was da im einzelnen gesprochen und sich ereignet habe, könne er ohne
Verletzung der Sittlichkeitsempfindungen besonders hier im Hause Gottes nicht
näher bezeichnen.
Graf Heinrich, der ringsum betretenes Schweigen feststellte, griff
voll Zorn zum Schwert, um nun der gefährlich heranzüngelnden
Beschuldigung in dieser niederträchtigen Behauptung mit raschen
Vorstoß zu begegnen. Doch sprang der Erzbischof von seinem Sitz hoch und
fiel ihm in den Arm und leitete ihn, auf ihn einredend, wieder die Stufen
hinab, ehe er sich zu Konrad wandte und ihn eindringlich ermahnte, solche
Beschuldigungen ohne Bestätigung durch vorgestellte Zeugen strikt zu
unterlassen. Er solle hier zu den Anklagen des Grafen, daß er mit aller
Willkür die Prozesse führe, Stellung nehmen.
Und Konrad antwortete mit einem Schwall von Worten, bei der
steigenden Flut der Häresie bleibe ihm gar nichts anderes übrig, als
die Ketzerprozesse möglichst kurz zu führen und rasch zu entscheiden,
wozu ihm ja auch der Papst die Vollmacht erteilt habe.
Der Vorsitzende unterbrach ihn hier, indem er den Arm hob und
klarstellte, daß er, Konrad, hier die genauen Anordnungen des Heiligen
Vaters falsch auslege, ja sogar mißbrauche, denn nach wie vor verlange
Papst Gregor IX. das absolute Einhalten der Prozeßvorschriften zur
Ketzerbekehrung und -bekämpfung nach den Dekreten und Beschlüssen der
Kirche.
Es entspann sich sofort eine heftige Debatte zwischen Konrad und
dem Erzbischof, der, ohne es eigentlich zu, wollen, nun ganz für den
Sayner Grafen Partei ergriff. Magister Konrad blieb hierbei keineswegs
zurückhaltend und in gewissem Respekt vor dem Vorsitzenden, im Verlauf der
Auseinandersetzung wurde er im Gegenteil lauter, als er mit schneidender Stimme
daran erinnerte, daß letztlich auch der Kaiser für sein hartes und
rasches Vorgehen gegen die Ketzerflut sei, da ja offensichtlich durch sie die
stärksten Pfeiler der staatlichen Ordnung zernagt würden: der Glauben
an Gott, an die Unsterblichkeit der Seele, an das vergeltende Jenseits, an die
von Gott, gewollte Obrigkeit des Diesseits, an die Heiligkeit des Eides, kurz
alle Fundamente der menschlichen Ordnung auf Erden.
Doch mit verhaltener Stimme, die nur noch im oberen Chor zu
hören war, meinte Siegfried von Mainz, daß er, Konrad, so wie er die
Inquisition betreibe, diese nur zum Instrument des Kaisers werden ließe,
der hierin ein wirksames Mittel nicht nur zur Stützung seiner Pläne,
sondern leider auch zur Bemächtigung oft beträchtlicher Güter
der Verurteilten sähe. Denn es sei wohl kein Geheimnis, wie ansonsten der
Kaiser wirklich zur hl. Kirche stehe!
Da hatte sich der Erzbischof im Eifer des Disputs zu weit
hinreißen lassen, über den mächtigsten Mann des Reiches so zu
sprechen. Aber gerade in den hohen kirchlichen Kreisen wußte man
längst, welch ein Freigeist Friedrich II. eigentlich war und in welch
ketzerischer Weise, der Kirche nach, jener Hohenstaufe in Süditalien Hof
hielt, so daß nicht von ungefähr später der greise Papst seine
berühmte Enzyklika vom 20.3.1239 gegen den Antichrist Friedrich herausgab,
die mit den gewaltigen Worten begann: "Aus der Tiefe
des Meeres steigt die Bestie voller Namen der Lästerung, die mit der
Pranke des Bären und dem Löwenmaul wie ein wütender Leopard
ihren Rachen aufreißt zur Schmähung des göttlichen
Namens"
Alle im Chor oben schienen den Atem anzuhalten, und selbst
Magister Konrad schaute entsetzt zum König hin, denn der war nun
gefordert. Heinrich VII., der bis hierhin eher gelangweilt ohne besonderes
Interesse der Verhandlung gefolgt war, erhob sich und stand, trotz kleiner
zierlicher Statur, die allen Staufern als Erbgut zu eigen war, mit Würde
da, wandte sich aber nicht direkt gegen den Erzbischof sondern mehr zu den
Schöffen hin, als er ruhig meinte, daß Magister Konrad durchaus
rechtens handle und vorgeht, er habe, genau betrachtet, nur seine Schuldigkeit
getan. Und dann scharf Siegfried von Mainz anblickend, er, Konrad, handle hier
nach dem Willen des Kaisers, dem es letztlich um das Reich gehe, was ein
Kirchenmann wohl schwerlich begreife.
Dann setzte sich der König und nickte kurz Konrad zu, der nun
von dem Standpunkt der bloßen Rechtfertigung zu dem des Anklägers
überging: "Zu den Vollmachten, die mir der Papst verbriefte", rief er aus;
"gehört auch die Festlegung, daß außer meinem Richterstuhle
bei Ketzerprozessen kein weiteres übergeordnetes Gericht in Frage kommt.
Somit ist mein Richtspruch, daß Graf Heinrich von Sayn schuldig ist, aus
der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen wird und vom weltlichen Gericht zum Tode
auf dem Scheiterhaufen zu verurteilen ist, unumstößlich! Auch ein
Synodalgericht, wie das hiesige kann ihn nicht meinem Gericht entziehen." - und
zu den Schöffen gewandt, machte er sie mit drohenden Worten auf die Folgen
aufmerksam, die ihre Entscheidung für sie selbst haben würde.
Aufblicken voller Bestürzung war auf den Rängen, und
lebhaftes Gemurmel und Tuscheln quoll auf, denn der Prozeß hatte eine
Wendung genommen. Schließlich wandte sich der Erzbischof von Trier,
Dietrich II. von Wied, der mit den Hohenstaufen seiner Treue wegen im besten
Verhältnis stand, an den König und redete auf ihn ein, denn der
Mainzer Erzbischof wagte nicht mehr, das Wort an den Staufer zu richten. Nach
einer langen Pause, in der unten am Fuße der Treppe Graf Heinrich das
Schlimmste ahnte, erhob sich der König und entschied gebieterisch: ,,Der
Verlauf dieses Synodalgerichtes brachte keine vollständige Klarheit, ohne
die kein Urteil gefällt werden darf. Daher berufe ich in Bälde einen
großen Königstag, damit dieser Fall hier gründlich untersucht
und nach geltendem Recht entschieden werde (Gesta Trevirorum, Mon. Germ. 5.
24,88).
Die Synode hatte nichts dagegen einzuwenden. Graf Heinrich atmete
auf, obwohl er nun ziemlich isoliert da stand und begriff, daß diese
Synode ihm nicht mehr helfen konnte. Aber konnte ihm beim Königstag
endlich Entlastung erteilt werden? Wohl kaum, denn von einem Hofgericht unter
Vorsitz des Königs, bei dem wiederum Konrad von Marburg die Anklage
führen dürfte, hatte er nichts Gutes zu erwarten. Sein Schicksal
stand in diesen Minuten auf des Messers Schneide, wenn er sich nicht doch noch
herauswinden konnte. Denn beim Königstag konnte der Staufer eine alte
Rechnung begleichen: Im Thronstreit zwischen dem Staufer Friedrich II. und dem
Welfen Otto IV. hatten nämlich die Sayner Grafen, deren Stammburg auch in
diesem Bürgerkrieg belagert wurde, auf Seiten König Ottos gegen die
Staufer-Anhänger gekämpft, vor allen mit Bruno von Sayn, dem
späteren Erzbischof von Köln, der, durch jahrelange Gefangenschaft
geschwächt, bereits 1208 starb. Nach der Entscheidungsschlacht von
Bouvines anno 1214 mußten sich auch die Sayner Grafen zum Frieden mit dem
Sieger Friedrich II. von Hohenstaufen beugen. Um damals die Gunst des neuen
Herrschers zu erringen, nahm Graf Heinrich III. in der Krönungsmesse im
Dom zu Aachen am 25. Juli 1215 nach einer Predigt des berühmten
Kreuzzugspredigers, des Scholasters Johannes von Xanten, das Kreuz wie sein
König auch im Gelübde zur Eroberung des hl. Landes. Doch wußte
man dort längst, daß sich der Sayner Graf bereits auf Bitten der
Landgräfin Elisabeth von Thüringen, einer Nichte der Gemahlin
Heinrichs, der Gräfin Mechthilde von Landsberg-Neuerburg, (Meissen) zum
Kreuzzug entschlossen hatte.
Graf Heinrich mußte einschreiten, und zwar sofort, ehe sich
die Synode vertagte. Und so rief er, zum König gewandt, mit lauter Stimme:
"Ich danke meinem königlichen Herrn für sein Eintreten zu einer
klaren Entscheidung, doch bitte ich zu bedenken, daß hier ein
Königstag ebenso wenig richten kann wie ein Synodalgericht" - das ja vom
päpstlichen Legaten abgelehnt wurde.
Graf Heinrich II. von Sayn wußte sogleich mit Sicherheit,
daß auch ein königliches Hofgericht nicht vom päpstlichen
Legaten Magister Konrad von Marburg anerkannt würde, falls das Verfahren
für ihn, den Grafen, günstig ablaufen würde. Und da er auch
nicht mit der Gunst des Königs rechnen konnte, rief er laut: "Auch ich
lehne den Königstag ab. Dagegen fordere ich, die Angelegenheit direkt dem
hl. Vater, Papst Gregor in Rom, zur Entscheidung darzulegen!"
Dies war so außergewöhnlich, daß für einen
Augenblick große Stille sich ausbreitete, ehe ein Sturm des Beifalls
losbrach, vom unteren Kirchenschiff heranrollend bis hoch zu den Rängen
der Bischöfe, die nun auch zustimmend nickten und sich von ihren
Plätzen erhoben, damit klar andeutend, daß für sie nun die
Sache entschieden war. Wohl versuchte Magister Konrad, der mit seinem eigenen
Argument, daß er nur dem Papst gegenüber in seinen Gerichtsverfahren
verantwortlich sei, vom Sayner Grafen überspielt wurde, den König
nochmals zum Eingreifen zu veranlassen. Doch fast betroffen sah der Staufer in
das Beifallsgewoge, das seine Absicht zu seinem Gericht über den Haufen
warf und zum Einlenken mahnte. Rasch einigte man sich nun auf die Entsendung
einer Abordnung, und mehrere Vertreter verschiedener Domschulen, versiert im
Kirchenrecht, erklärten sich zur Romfahrt bereit. Aus diesen wählten
die Schöffen den Magister Volzo von Worms, den Scholasticus Konrad von
Speyer und andere, insgesamt fünf Leute unter Leitung des Domdekans von
Mainz (Boehmer, Fontes II.).
Auch der König gab zu verstehen, er werde ebenfalls eine
Hofabordnung zu Papst Gregor IX. senden, die auch mit dem Kaiser Friedrich II.,
seinem Vater, darüber verhandeln solle.
Dann erhob sich der Erzbischof von Trier, Dietrich von Wied, und
beendete die Synode mit den Worten: ,,Ich erkläre euch allen, Graf
Heinrich von Sayn geht von hier als ein rechtgläubiger Mann und keiner
Schuld überführet " (Wormser Annalen)
Zusammen mit den Sendboten des Königs erreichte wenige Wochen
später die Synodalabordnung den Sommersitz Gregors IX. in Anagni, seinem
Geburtsort, wohin sich der 86jährige zur Erholung zurückgezogen
hatte. Gregor stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Segni, von dem einige
Historiker auch das alte Grafengeschlecht vor Sayn (Saina, Sena) ableiten
wollen, zumal das Schildwappen beiden Häuser mit dem Geparden sich fast
gleicht. Als Kardinal errang Gregor die Freundschaft des großen -
Heiligen Franz von Assissi, ehe er als Neffe des überragenden Papstes
Innozenz III. (1198-1216) den Stuhl Petri bestieg.
Huldvoll empfing er in Begleitung zweier Kardinäle die beiden
Delegationen aus Deutschland und begrüßte sie mit den Worten: "Seid
willkommen, geliebte Söhne, möget ihr uns berichten in einer Sache,
die uns bisher nur in Botschaften dargelegt wurde, damit der Wahrheit zum Siege
verholfen werde".
Und gut vorbereitet begann Magister Volzo von Worms als Sprecher
der Abordnung Seiner Heiligkeit in angemessenem Vortrag in Latein, den gesamten
Hintergrund des Geschehens zur Bekämpfung der Ketzerei in Deutschland bis
zur unerträglichen Willkür des päpstlichen Legaten, Magister
Konrad von Marburg, zu schildern. Er verschwieg hierbei auch nicht das Treiben
der anderen Ketzerrichter Dorso und Johannes, dem Verkrüppelten, die meist
nach dem Grundsatz vorgingen: "Es sei besser, daß von hundert Angezeigten
neunundneunzig unschuldig sterben, wenn dabei nur ein einziger Ketzer getroffen
werde." (Annales colonienses, max, I. S. 2)
Unbeweglich hörte sich der Papst die Schilderung an, sein
erschöpftes Gesicht wurde noch bleicher, und seine dunklen Augen ruhten
starr auf dem Vortragenden bis zum Ende. Dann Verbarg er sein Antlitz in seinem
Händen und Zittern ging durch die greise Gestalt ehe er sich nach einer
Weile aufrichtete und gefaßt seine Gegenüber anschaute. Mit leiser
Stimme sprach er: "Wir sind erschüttert, daß ihr ein so
unerhörtes Gerichtsverfahren so lange bei euch geduldet habt, ohne uns
hierüber längst benachrichtigt zu haben" - (Wormser Annalen).
Doch der Domdekan von Mainz verwies in aller Demut auf die letzten
Schreiben seines Erzbischofs, die, wie sich nun herausstellte, nicht in die
Hände des Papstes gelangt waren. Alle schwiegen.
Mit Nachdruck gebot schließlich Gregor die strikte
Einhaltung seiner Bestimmungen hinsichtlich der Ketzerbekehrung und der
gegebenenfalls nach vergeblichen Bekehrungs- bemühungen notwendigen
Ketzerverurteilung. Dann nach einer Weile Stille und Besinnung richtete sich
der Papst auf, seine hagere Gestalt straffte sich, als er fest entschied: "Wir
entziehen hiermit dem Magister Konrad von Marburg alle ihm von uns verliehenen
Vollmachten und erklären alle seine rechtswidrigen Handlungen für
nichtig. Ein solches Elend, wie ihr uns geschildert habt, dulden wir nicht!"
(Talem miseriam, ut nobis dixistis, non permittimus! (Wormer Annalen, S. 177).
Dann segnete er sie alle zum Abschluß und verließ, gestützt
von den beiden Kardinälen, den hohen Raum, in dem er sie empfangen hatte.
Rom hatte gesprochen! - Damit war es endgültig entschieden.
Doch ehe diese für den Grafen Heinrich III. von Sayn
äußerst günstige Botschaft über die Alpen zum Rhein
gelangte, überstürzten sich hier die Ereignisse. Denn der Inquisitor
predigte nach wie vor gegen den Sayner Grafen und rief schließlich zum
Kreuzzug gegen seine Stammburg auf. Heinrich III. wußte, was
religiöser Fanatismus bei den Massen ausrichten konnte, die nur zu leicht
zur Gewalt und zum Beutemachen begeistert werden konnten. Er stand immer
stärker in der Zwangslage, rasch handeln zu müssen, bevor sich ein
Heer von Fanatikern und Abenteuern gegen Sayn sammelte und mit Feuer und
Schwert in seine Grafschaft einfiel.
Als sich der Inquisitor von Mainz nach Marburg, wo er sein Domizil
hatte, begeben wollte, bot ihm der Erzbischof, der ihn auf dieser Reise nicht
mehr sicher wußte, bewaffnete Begleitung an, doch lehnte Konrad, der
über ein Jahrzehnt wie ein Souverän durch die Lande gezogen war,
hochmütig das Angebot ab, da ihm keiner was anhaben könne. Als er
aber auf seiner Heimfahrt am 30. Juli 1233 am Löhneberg saynisches Gebiet
durchreiste, ließ ihn Graf Heinrich von seinen Rittern, man nannte die
von Dernbach, Herborn und Schweinsberg u.a., abfangen und kurzer Hand
erschlagen.
Der Leichnam wurde neben dem der Landgräfin Elisabeth von
Thüringen, die zwei Jahre später heiliggesprochen wurde, in der
Hospitalkirche des Deutschen Ordens in Marburg beigesetzt. Die große
Heilige überführte man dann später 1236 in die hierfür
eigens erbaute St. Elisabethkirche in derselben Stadt.
König Heinrich VII. rief zum 2. Februar 1234, als inzwischen
seine Delegation aus Italien zurück war und auch in Deutschland sich die
Gemüter über die Ausschaltung des gefürchteten Inquisitors
beruhigt hatten, ein Fürstengericht zum Hofe nach Frankfurt zusammen, das
die Mörder Konrads verurteilen sollte. Auch Graf Heinrich III. von Sayn
war vorgeladen.
In Frankfurt fand der Königstag unter großer
Anteilnahme weltlicher und geistlicher Fürsten statt. Man gab dem Sayner
Grafen volle Gelegenheit zur ,,Purgatio canonica", zur Reinigung seiner
verdächtigen Gläubigkeit, die er ja seit Mainz angestrebt hatte und
die auch Papst Gregor bestätigte.
Dann stellten sich die Mörder Konrads vor das Gericht, wo sie
mit milden Strafen verurteilt wurden, jedoch mit der Bedingung, um der
Sünde des Tötens willens die Vergebung der Kirche zu erlangen, die
ihnen aber der Papst in Rom erst nach hartem Büßen
gewährte.
Hierbei kam es noch zu erregten Szenen in Frankfurt, als Bischof
Konrad von Hildesheim und der Dominikanerabt Otto in einer gesonderten
Versammlung der Prälaten den Inquisitor Konrad verteidigen wollten. Denn
auch dort überwogen seine Gegner. Als auch solche hinzukamen, die Konrad
fälschlich als Ketzer scheren ließ, erreichte die Aufregung solche
Ausmaße, das Konrads Verteidiger für ihr Leben fürchteten. Es
fiel sogar das Wort, man solle seinen Leichnam ausgraben und als den eines
Häretikers verbrennen (Mon. Germ. XXII, 932).
Man empfand dort wie auch im ganzen Land allzu deutlich, wie sehr
dieser Inquisitor durch seine unmenschliche Härte sein Schicksal verdient
hatte. Auch dem anderen Ket- zerrichter Dorso erging es nicht besser. Als er
sich in Friedberg aufhielt, ließ ihn der Rat der Stadt fassen und
aufhängen. So verschwand auch Johannes. der Verkrüppelte, und ward
nie mehr gesehen.
Die große Wende war endlich eingetreten dank dem mutigen
Vorgehen Graf Heinrichs III. In der Gesta Trevirorum ist nachzulesen: "Der Graf von Sayn ward zu einer Mauer im Hause des Herrn,
so, daß eine unzeitgemäße und blinde Wut, die zwischen
schuldig und unschuldig keinen Unterschied machte und, vom Bauer angefangen,
Bischöfe und Fürsten, Mönche und Laien verketzern wollte, sich
nicht weiter ausbreiten konnte." (Monum. Germ. XXIV, S. 402)
Quelle: http://www.bendorf-geschichte.de
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